Um die Vielfalt der kirchenmusikalischen Arbeit in St. Martin auch in Zukunft zu erhalten, haben 14 musikbegeisterte Menschen im September 2005 den Förderverein Kirchenmusik St. Martin Hannover-Linden e.V. gegründet. Mitte 2007 hatte der Verein bereits über 30 Mitglieder.
Kirchenmusik in St. Martin umfasst die musikalische Arbeit in den Musikgruppen und die Organisation von Konzerten in der Martinskirche und im Stadtteil. Die Nachwuchs- und Probenarbeit, die Durchführung eines Probenwochenendes, die Beschaffung von Noten und Musikinstrumenten und schließlich die Realisierung einer konzertanten Aufführung im Gottesdienst oder eines Konzerts kostet jeweils viel Zeit und auch Geld.
Der Verein fördert diese musikalische Arbeit ideell und finanziell. Denn obwohl kaum eine andere Kirchengemeinde relativ gesehen so viele Mittel in die Kirchenmusik investierte wie St. Martin, wurde und wird der finanzielle Rahmen für neue Projekte im Laufe der Jahre immer enger. Noten und Instrumente müssen beschafft, Honorare der Gastmusiker und Solisten müssen bezahlt werden. Und damit Konzerte auch besucht werden, ist Werbung nötig.
Durch Ihre Spende oder indem Sie sich entschließen, bei uns Mitglied zu werden, können Sie unsere Arbeit unterstützen. Ein Mindestbeitrag von monatlich 1,50 € sollte es jeder und jedem ermöglichen, einzutreten und auf Wunsch auch aktiv bei uns mitzuwirken.
Mit Gründung der Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer zum 1.1.2024 ist St. Martin als Ortskirchengemeinde eines von vier Mitgliedern der neuen Gesamtkirchengemeinde geworden. Um dem gerecht zu werden, hat der Vorstand Vorschläge für Satzungsänderungen gemacht, die eine Änderung des Vereinszwecks einschließen: Zukünftig soll die Förderung von Musik und Kultur in der Ortskirchengemeinde St. Martin der Vereinszweck sein. Der Vereinsname soll geändert werden in „Förderverein Musik und Kultur in St. Martin, Hannover-Linden“. Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2025 hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.
Aktuell (Anfang 2026) wird die Zustimmung aller übrigen Mitglieder eingeholt. Dies ist wegen der geplanten Änderung des Vereinszwecks erforderlich.
